Die Komplexität und Dynamik des Steuerrechts sowie eine ständig zunehmende Anzahl von Finanzrevisionen erhöht die Notwendigkeit die Handlungen der Finanzbehörden gerichtlich überprüfen zu lassen.
Zu unseren Dienstleistungen, welche wir bei Rechtsstreitigkeiten bieten, zählen:
-Beschlussfassungen über die Bestimmung von Steuergutschriften
-Gerichtsentscheide bei einer Verweigerung der Rückerstattung eines Steuerbeitrags
-Gerichtsentscheide zur Bestimmung von Verrechnungspreisen
-Beschlusserfassungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
-Beschlusserfassungen bei Interessenskonflikten bezüglich Handelsfragen bei internationalen Abkommen
-Erlassung von Vorschriften im Zuge eines strafrechtlichen Verfahrens
-Präventive Pfändungen oder andere vorsorgliche Schutzmassnahmen
-Weitere Handlungen welche eine steuerliche Benachteilungen hervorrufen
In diesem umstrittenen Themengebiet werden Erfahrung, Kompetenz und persönliche Betreuung zu Eigenschaften welche wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen
Die ständigen Steuerreformen mit welchem unser Rechtssystem konfrontiert wird, führen zum Inkrafttreten von steuerrechtlichen Normen, welche gegen geltende Grundsätze verstoßen. Dies macht es nötig, gegen diese Normen anzugehen.
Zu unseren Dienstleistungen, die darauf Zielen steuerrechtliche Normen welche gegen verfassungsrechtliche Grundsätze verstoßen zu bekämpfen, zählen:
-Die Erhebung von Schadensersatzklagen bei Gesetzen oder Rechtsvorschriften steuerrechtlicher Art
-Die Einreichung von Verwaltungsstreitverfahren gegen Verordnungen, Beschlüsse und andere Vereinbarungen die steuerliche Vorschriften beinhalten.
Um gegen die von Steuerbehörden vorgenommenen Prüfungshandlungen angehen zu können, ist es notwendig, dass der Steuerschuldner sich auf eine Beratung verlassen kann. Hierzu zählt die angemessene Aufbereitung von Beweisen und Argumenten, um die Handlungen oder Unterlassungen der Steuerbehörde zu widerlegen, und somit die nachteiligen Auswirkungen zu beseitigen oder zu minimieren.
Zu den von uns angebotenen Dienstleistungen bezüglich Repräsentation bei den Behörden zählen:
-Beratung während Hausdurchsuchungen, Revisionen von Stellungsnahmen, sowie elektronischen Revisionen.
-Beratung bei der Abhaltung von Schlussvereinbarungen oder Selbstkorrekturen
-Formulierung und Durchführung von Anfragen
-Beratung während des Antrags zur Steuerrückerstattung
-Formulierung und Durchführung von Anträgen bezüglich Steuererlass
-Beratung während Einhaltungsprozeduren
-Anhörung vor den Steuerbehörden.
Die tagtägliche Unternehmertätigkeit unterliegt der Kontrolle durch die Steuerbehörden. Diese können die vom Steuerzahler durchgeführten Operationen unterschiedlich definieren, was einen direkten Einfluss auf die implizierten Steuereffekte hat.
Deswegen empfiehlt es sich Tätigkeiten welche wirtschaftliche oder steuerliche Auswirkungen haben, überprüfen und rechtlich absichern zu lassen. In solchen Fällen bieten wir Gutachten bezüglich:
-Die Auslegung von Steuergesetzen im Zusammenspiel mit Bürger, - Handels und Verwaltungsrecht
-Auffassungen welche Justizbehörden abgegeben haben
-Auffassungen welche die Steuerbehörden publiziert haben
-Verschiedenen Aussagen des Völkerrechts.